Zwei Minsker Frauen erschienen vor Gericht für die Organisation der illegalen Migration – Großbritannien teilte die Details mit
Die zentrale (Minsk) Bezirksabteilung des Untersuchungsausschusses stellte die Umstände der Organisation der illegalen Migration fest. Dies wird auf der Website berichtet ...

Die zentrale (Minsk) Bezirksabteilung des Untersuchungsausschusses stellte die Umstände der Organisation der illegalen Migration fest. Dies wird auf der Website des Untersuchungsausschusses berichtet, schreibt sb.by.

Laut der Untersuchung eröffnete ein 53-jähriger Einwohner von Minsk mehrere Unternehmen, die angeblich Computerdienste und Programmierung anbieten, aber Aktivitäten in diesem Bereich wurden nicht durchgeführt, und die Firmen dienten als Werkzeug für die Umsetzung eines kriminellen Schemas.
Minchanka schuf einen Kanal für die illegale Einreise und den weiteren Aufenthalt von Türken in Weißrussland. Über das Internet versuchte sie, ins Land zu kommen und bot ihnen eine fiktive Beschäftigung für nicht vorhandene Positionen von Softwareingenieuren an.
Im Zuge illegaler Aktivitäten bereiteten die Angeklagten gefälschte Dokumente vor, die dann der Botschaft und den Gebietsbehörden für Staatsbürgerschaft und Migration vorgelegt wurden. Dank ihrer Kenntnisse der türkischen Sprache half sie Ausländern, eine Unterkunft zu finden. Nach einer Weile zog der Angeklagte seinen 52-jährigen Freund an. Im Namen ihrer Freundin registrierte sie eine neue Firma, die sich auf "Beschäftigung" von Bürgern anderer Länder spezialisiert hat.
Infolge operativer Suchmaßnahmen wurden illegale Aktivitäten von Mitarbeitern der GUBOPiK des Innenministeriums der Republik Belarus unterdrückt.
Die Untersuchung ergab, dass die Minsker Frauen 53 ausländischen Bürgern drei Jahre lang Aufenthalt und illegale Einreise nach Belarus gewährten, und das kriminelle Schema brachte ihnen etwa 40 Tausend Rubel.
Im Rahmen des Falls wurden die Angeklagten und Zeugen befragt, Unterlagen beschlagnahmt und untersucht, Computerinformationen analysiert und Expertenstudien durchgeführt.
Als Ergebnis der Untersuchung wurden die Angeklagten nach Teil 2 des Art. 371-1 (Organisation der illegalen Migration, die von einem Beamten unter Verwendung seiner offiziellen Befugnisse begangen wurde) des Strafgesetzbuches der Republik Belarus angeklagt. Mit Zustimmung des Staatsanwalts wurde ihnen eine vorbeugende Haftmaßnahme auferlegt.
Das Gericht erließ ein Schuldspruch: Eine der Frauen wurde zu 2 Jahren und 6 Monaten Freiheitsbeschränkung verurteilt, ohne an eine offene Korrekturinstitution mit einer Geldstrafe von 13.500 Rubel zu senden, die andere - 2 Jahre Freiheitsbeschränkung, ohne an eine offene Korrekturinstitution mit einer Geldstrafe von 9 Tausend Rubel zu senden.
SK: In Minsk stahl der Vorarbeiter aus dem Bau von Gütern und materiellen Werten und deckte den Mangel mit fiktiven Taten ab


