Das belarussische Gesundheitsministerium hat die Höchstverkaufspreise für inländische Arzneimittel überarbeitet
Dekret des Gesundheitsministeriums vom 17. September 2026 101 überarbeitete die Höchstverkaufspreise für Arzneimittel.

Das Gesundheitsministerium hat mit Beschluss Nr. 101 vom 17. September 2026 die Höchstverkaufspreise für in Belarus hergestellte Medikamente überarbeitet. Dies wird von sb.by unter Bezugnahme auf das National Legal Internet Portal von Belarus berichtet.

Höchstverkaufspreise sind für Medikamente für verschiedene Zwecke vorgeschrieben: antiparasitäre, dermatologische, antiinfektiöse, Antitumor- und immunmodulatorische Wirkstoffe, Medikamente für das Atmungssystem, Verdauungstrakt und Stoffwechsel, Blut und blutbildende Organe, Nervensystem, zur Behandlung von Sinneskrankheiten.
In der Liste der Arzneimittelhersteller wie RUE "Belmedpreparaty", Belarussisch-Niederländisches Joint Venture LLC "FARMLAND", CJSC "BELASEPTIKA", IPTUP "Reb-Pharma", LLC "Pharmtechnologiya", OJSC "Borisov Plant of Medical Preparations", OJSC "Nesvizhsky Plant of Medical Products", RUE "AKADEMPHARM", RUE Biotechnology Plant und JSC "FERIN".
Das Dokument legt auch maximale Verkaufspreise für gasförmigen und flüssigen Sauerstoff fest. Es wird festgelegt, dass der Preis für gasförmigen Sauerstoff die Kosten für Arbeiten, Dienstleistungen für das Füllen des Ballons, Be- und Entladen von Arbeiten auf dem Gebiet der Rechtsperson, die mit der Herstellung von gasförmigem Sauerstoff beschäftigt ist, sowie die vorübergehende Nutzung des Ballons durch den Verbraucher umfasst.
Der Rechtsakt wurde gemäß dem Dekret vom 25. Februar 2011 Nr. 72 "Zu einigen Fragen der Preisregulierung (Zölle) in der Republik Belarus" erlassen.
Die Resolution 101 tritt am 1. Oktober 2026 in Kraft.
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