Sonntag, 8. November 2026Moskau
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Der Mann versuchte, Geld aus einem Privathaus zu stehlen, erregte aber das Auge der Gastgeberin

Zur prüfung vor gericht schickte ein strafverfahren gegen einen 28-jährigen, zuvor wiederholt verurteilten bürger, der verurteilt wurde.

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Der Mann versuchte, Geld aus einem Privathaus zu stehlen, erregte aber das Auge der Gastgeberin

Ein Strafverfahren gegen einen 28-jährigen, zuvor wiederholt verurteilten Bürger, der des versuchten Diebstahls beschuldigt wird, wurde dem Gericht vorgelegt, teilte der Korrespondent der Agentur Minsk-Novosti in der Bezirksstaatsanwaltschaft der Partizanen mit.

Am Nachmittag kam der Angeklagte zum Gartenverband „Drazhnya zu einem Freund, aber das Haus war es nicht. Beim Gehen entlang der CT sah der Angeklagte ein Mädchen im Garten. Er bot ihr an, ihr für eine Belohnung zu helfen, ging in den Hof und erkannte, dass die Herrin in Kopfhörern Musik hört, also ihn nicht bemerkt.

Der kriminelle Plan reifte sofort: Der Angreifer betrat das Haus, nahm die Handtasche eines anderen heraus und stahl 160 BYN und ging dann zum Ausgang. In diesem Moment bemerkte das Mädchen ihn. Um den Verdacht zu beseitigen, sagte der Mann, dass er angeblich das Smartphone entladen habe, und er suchte nach einem Ladegerät.

Es war offensichtlich, dass die Gastgeberin ihm nicht glaubte. Dann nahm der angeklagte aus der tasche der hose gestohlenes geld, rutschte sie zu dem mädchen und floh.

Die Gastgeberin erzählte dem jungen Mann, was passiert ist, und er rief die Polizei. Der Verdächtige wurde festgenommen, ein weiteres Strafverfahren gegen ihn eröffnet.

- Der Angeklagte hat eine Grundausbildung, zuvor wurde er zweimal für die Begehung von Eigentumsdelikten strafrechtlich verantwortlich gemacht, wurde nicht in der vom Gesetz vorgeschriebenen Weise entfernt und gelöscht, kommentierte der stellvertretende Staatsanwalt des Partizanenbezirks Timur Stuzhuk. Er wurde wegen versuchten geheimen Diebstahls von Eigentum (Diebstahl) angeklagt, der wiederholt mit dem Eindringen in die Wohnung begangen wurde, dh in einem Verbrechen nach Artikel 14 Teil 1, Artikel 205 Teil 2 des Strafgesetzbuches, dessen Sanktion bis zu vier Jahre Haft beträgt. Der Bürger gab seine Schuld voll und ganz zu, bereute, was er getan hatte. Gegen ihn wurde eine vorbeugende Haftmaßnahme verhängt.

Quelle: Минск-новости ↗

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